Achtung: Your browser is outdated. Please note that Gunfinder may not work properly in some areas. You should update your browser as soon as possible. Learn more here!

GSG MP40 Kal.9mm P.A.K. - 25 Schuss

469 $

39576 Stendal, Germany
2,142
ID: 6442618
Buy from Waffenservice Werthe
Safe shopping with Gunfinder
Our AI-supported provider identity verification makes Gunfinder the safest online marketplace. Learn more
About the seller
Waffenservice Werthe
Retailer

Details

Brand
GSG
Category
Firearm license
Required - What am I allowed to buy?
Condition
Neu
Location
🇩🇪 39576 Stendal, Germany
Availability
Limited availability

Timeliness

Dieses Angebot basiert auf einer Angebotsspiegelung, bei der die Angebotsdaten von einem Shop, Händler oder externen Marktplatz zu uns übertragen wurden. Bitte beachte, dass aufgrund möglicher Verzögerung bei der Datenübertragung vorübergehende Preisabweichungen auftreten können.
Source
Waffenservice Werthe
Last updated
before about 18 hours

Description

Produktinformationen "GSG MP40 Kal.9mm P.A.K. - 25 Schuss" Magazinkapazität: 25 Schuss aus Zinkdruckguss und Stahl klappbare Schulterstütze Stahl-Stoßboden kompatibel mit Originalzubehör Breite: 7,50 cm, Höhe (inkl. Magazin): 28,60 cm Höhe (ohne Magazin): 19,76 cm Gewicht (inkl. Magazin): 3,350 kg Gewicht (ohne Magazin): 3,130 kg Länge (ausgeklappter Schaft): 83,68 cm Länge (eingeklappter Schaft): 62,17 cm manuelle Sicherung Semi-Automatik kombatibel mit Originalzubehör Die MP40 ist eine Weiterentwicklung der MP38 aus dem Jahre 1938 und wurde seit Anfang 1940 hergestellt und war die Standardmaschinenpistole der deutschen Wehrmacht im zweiten Weltkrieg. Wegen der Beteiligung Hugo Schmeissers an der Produktionsfirma und dem Aufdruck seines Namens auf den Magazinen wurde die MP40 vor allem beim englischsprachigen Gegner als die 'Schmeisser' bekannt. Entwickelt wurden beide Modell von Heinrich Vollmer in der Erfurter Maschinenfabrik Geipel (Erma).Beide Typen basierten konstruktiv auf der von Schmeisser entwickelten und gebauten MP36. Hergestellt wurden Sie bei Erma, C. G. Haenel in Suhl und in den Steyr-Werken in Österreich, welche die Produktion als letzte im Oktober 1944 einstellten und auch die größte Stückzahl der MP40 herstellten. Die Gesamtproduktion aller Hersteller beträgt 1.047.100 Stück.   Die Abgabe dieses Artikels erfolgt nur an Kunden ab 18 Jahren! Ein Altersnachweis ist erforderlich. Umgang mit Gas- und Signalwaffen laut Gesetz In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Kaliber, welches auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gelten als scharfe Schusswaffen und sind somit erlaubnispflichtig; ihr unerlaubter Besitz ist strafbar. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen Kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des Kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. PTB-Pistolen und -Revolver fallen unter das deutsche Waffengesetz. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch: Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu: a) Notwehr, Notstand b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen c) mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen, (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist. Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes (s.o.). Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, sofern die Waffe in nicht-schießbereitem Zustand verschlossen transportiert wird. Bei jeder Bestellung wird ein Belehrungsblatt mit ausgeliefert, auf dem das oben genannte nochmal aufgelistet ist. Bitte unterschreiben Sie das Belehrungsblatt und senden dies an uns zurück. Gern auch per Mail. Weiterführende Links zu "GSG MP40 Kal.9mm P.A.K. - 25 Schuss" Fragen zum Artikel? Weitere Artikel von Schmeisser

You might also be interested in

Top auctions

Sponsored offers