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PPQ M2 Kal.9mm P.A.K. - black, 15 Schuss Magazin

189,90 €

39576 Stendal, Germania
620
ID: 6442624
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Waffenservice Werthe
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EWB
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🇩🇪 39576 Stendal, Germania
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Fonte
Waffenservice Werthe
Ultimo aggiornamento
prima di circa 2 ore

Descrizione

Produktinformationen "PPQ M2 Kal.9mm P.A.K. - black, 15 Schuss Magazin" Ursprünglich konzipiert und konstruiert für Spezialeinheiten, hat die Walther PPQ längst auch den zivilen Markt erobert. Die ausgefeilte Griff-Ergonomie in Verbindung mit der rutsch-sicheren Hi-Grip™ Oberflächenstruktur sowie die außergewöhnliche Abzugscharakteristik prädestinieren die Walther PPQ nicht nur für den professionellen Einsatz bei Behörden, sondern begeistern auch Sportschützen. Mit dem Modell PPQ M2 bietet Walther nun auch eine Variante mit seitlichem Magazinknopf. Die Gas-Signal-Ausführung der Walther PPQ M2 im Kaliber 9mmP.A.K. überzeugt mit der gleichen Haptik und Handhabung wie das Original. Magazinkapazität: 15 Schuss brüniert Länge: 180 mm Gewicht: 645 g Polymer-Griffstück Hi-GripÖ Oberflächenstruktur Kunststoff-Griffschalen Sicherung  Abzugzüngelsicherung optionales Zubehör: Holster-Typ  A inkl. Koffer, Abschussbecher, Reinigungsbürste, Bedienungsanleitung Die Abgabe dieses Artikels erfolgt nur an Kunden ab 18 Jahren! Ein Altersnachweis ist erforderlich. Umgang mit Gas- und Signalwaffen laut Gesetz In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Kaliber, welches auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gelten als scharfe Schusswaffen und sind somit erlaubnispflichtig; ihr unerlaubter Besitz ist strafbar. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen Kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des Kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. PTB-Pistolen und -Revolver fallen unter das deutsche Waffengesetz. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch: Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu: a) Notwehr, Notstand b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen c) mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen, (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist. Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes (s.o.). Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, sofern die Waffe in nicht-schießbereitem Zustand verschlossen transportiert wird. Bei jeder Bestellung wird ein Belehrungsblatt mit ausgeliefert, auf dem das oben genannte nochmal aufgelistet ist. Bitte unterschreiben Sie das Belehrungsblatt und senden dies an uns zurück. Gern auch per Mail. Weiterführende Links zu "PPQ M2 Kal.9mm P.A.K. - black, 15 Schuss Magazin" Fragen zum Artikel? Weitere Artikel von Walther

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