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M&P9c Kal.9mmP.A.K. - black,inkl.15+17Schuss Magazin

219,90 €

39576 Stendal, Germania
693
ID: 6441937
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Informazioni sul venditore
Waffenservice Werthe
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EWB
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Condizione
Neu
Posizione
🇩🇪 39576 Stendal, Germania
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Fonte
Waffenservice Werthe
Ultimo aggiornamento
prima di 38 minuti

Descrizione

Produktinformationen "M&P9c Kal.9mmP.A.K. - black,inkl.15+17Schuss Magazin" Eigentlich zu schön, um verdeckt getragen zu werden, trotzdem (auch) dafür gedacht: Die kompakte Smith & Wesson Pistole aus der „Military & Police“ - Reihe im Kaliber 9 mm P.A.K. ist mit dem 12-­schüssigen Standardmagazin gerade 11 cm hoch. Das Griffstück wurde rutschfest gestaltet, während alle Bedienelemente flach anliegen, aber gut erreichbar sind. Die Züngelsicherung gibt den Abzug nur frei, wenn geschossen werden soll. Das 15-schüssige, unten mit Griffstückverlängerung ausgestattete Ersatzmagazin sorgt gleichzeitig für guten Halt auch bei größeren Händen. inkl. 12 und 15 Schuss Magazin Polymergriff Länge: 170 mm Gewicht: 658g Fallsicherung Schlittenfang Züngelsicherung sehr kurzer Abzugsweg einfache Demontage rutschhemmende Griffgestaltung kompakte Abmessungen Sicherung  Abzugzüngelsicherung optionales Zubehör: Holster-Typ  A, D Die Abgabe dieses Artikels erfolgt nur an Kunden ab 18 Jahren! Ein Altersnachweis ist erforderlich. Umgang mit Gas- und Signalwaffen laut Gesetz In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Kaliber, welches auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gelten als scharfe Schusswaffen und sind somit erlaubnispflichtig; ihr unerlaubter Besitz ist strafbar. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen Kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des Kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. PTB-Pistolen und -Revolver fallen unter das deutsche Waffengesetz. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch: Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu: a) Notwehr, Notstand b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen c) mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen, (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist. Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes (s.o.). Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, sofern die Waffe in nicht-schießbereitem Zustand verschlossen transportiert wird. Bei jeder Bestellung wird ein Belehrungsblatt mit ausgeliefert, auf dem das oben genannte nochmal aufgelistet ist. Bitte unterschreiben Sie das Belehrungsblatt und senden dies an uns zurück. Gern auch per Mail. Weiterführende Links zu "M&P9c Kal.9mmP.A.K. - black,inkl.15+17Schuss Magazin" Fragen zum Artikel? Weitere Artikel von Smith & Wesson

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