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P99 Kal.9mmP.A.K. - bicolor

209,90 €

39576 Stendal, Allemagne
543
ID: 6442628
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À propos du vendeur
Waffenservice Werthe
Commerçant

Détails

Catégorie
EWB
Requis - Que puis-je acheter ?
Calibre
9 mm P.A.K.
État
Neu
Emplacement
🇩🇪 39576 Stendal, Allemagne
Disponibilité
disponible

Actualité

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Source
Waffenservice Werthe
Dernière mise à jour
il y a environ 9 heures

Description

Produktinformationen "P99 Kal.9mmP.A.K. - bicolor" Walther Schreckschuss Pistole P99 in bicolor Ausführung im Kaliber: 9mmP.A.K.. Polizei und Militär weltweit verwenden die Walther P99 - eine der modernsten und innovativsten Faustfeuerwaffen der heutigen Zeit. Die Walther P99 Signalpistole verfügt über ein robustes Polymer-Griffstück und ein 15-schüssiges zweireihiges Magazin. Höchster Bedienkomfort sowie größtmögliche Sicherheit durch den Entspanndrücker und trotzdem schnelle Feuerbereitschaft faszinieren die Waffenkenner weltweit. Magazinkapazität: 15 Schuss Polymergriff Gewicht: 655 g Fallsicherung auswechselbarer Griffrücken Abzug: Double Action Lauflänge: 98 mm Sicherung  Entspanndrücker optionales Zubehör: Holster-Typ  A Länge  177 mm Die Abgabe dieses Artikels erfolgt nur an Kunden ab 18 Jahren! Ein Altersnachweis ist erforderlich. Umgang mit Gas- und Signalwaffen laut Gesetz In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Kaliber, welches auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gelten als scharfe Schusswaffen und sind somit erlaubnispflichtig; ihr unerlaubter Besitz ist strafbar. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen Kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des Kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. PTB-Pistolen und -Revolver fallen unter das deutsche Waffengesetz. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch: Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu: a) Notwehr, Notstand b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen c) mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen, (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist. Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes (s.o.). Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, sofern die Waffe in nicht-schießbereitem Zustand verschlossen transportiert wird. Bei jeder Bestellung wird ein Belehrungsblatt mit ausgeliefert, auf dem das oben genannte nochmal aufgelistet ist. Bitte unterschreiben Sie das Belehrungsblatt und senden dies an uns zurück. Gern auch per Mail. Weiterführende Links zu "P99 Kal.9mmP.A.K. - bicolor" Fragen zum Artikel? Weitere Artikel von Walther

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