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Röhm RG 300 6mm Folbert, 10 strzałów z plastikowym uchwytem

119,90 €

39576 Stendal, Niemcy
83
ID: 9645822
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O sprzedającym
VDB
Zewnętrzny rynek

Szczegóły

Język oryginalny
Niemiecki
Marka
Röhm
Kategoria
Uprawnienie do nabycia
Wymagane - Co mogę kupić?
Kaliber
.222Rem
Stan
Nowe
Lokalizacja
🇩🇪 39576 Stendal, Niemcy
Dostępność
dostępny

Aktualność

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Źródło
VDB
Ostatnia aktualizacja
około 21 godzin temu

Opis

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Röhm Gas-Signalwaffe RG300

Kal.6mmFlobert
10 Schuss Magazin
brüniert
Kunststoffgriffschalen
Die Abgabe dieses Artikels erfolgt nur an Kunden ab 18 Jahren! Ein Altersnachweis ist erforderlich.

Umgang mit Gas- und Signalwaffen laut Gesetz

In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Kaliber, welches auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gelten als scharfe Schusswaffen und sind somit erlaubnispflichtig; ihr unerlaubter Besitz ist strafbar. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen Kleinen Waffenschein.

Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des Kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. PTB-Pistolen und -Revolver fallen unter das deutsche Waffengesetz. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch:

Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:

a) Notwehr, Notstand

b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen

c) mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann

(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,

(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben

d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes (s.o.). Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, sofern die Waffe in nicht-schießbereitem Zustand verschlossen transportiert wird.

Bei jeder Bestellung wird ein Belehrungsblatt mit ausgeliefert, auf dem das oben genannte nochmal aufgelistet ist. Bitte unterschreiben Sie das Belehrungsblatt und senden dies an uns zurück. Gern auch per Mail.
Produktsicherheitshinweise:Dieses Produkt wurde vor dem 13.12.2024 auf dem Marktplatz bereitgestellt. Für Hersteller- und Sicherheitsinformationen wenden Sie sich an den anbietenden Händler.
ACHTUNG: Zum Kauf dieses Produkts ist die Vorlage der Erwerbsberechtigung erforderlich !!! (Pokaż opis w języku oryginalnym)
Röhm Gas-Signalwaffe RG300

Kal.6mmFlobert
10 Schuss Magazin
brüniert
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Die Abgabe dieses Artikels erfolgt nur an Kunden ab 18 Jahren! Ein Altersnachweis ist erforderlich.

Umgang mit Gas- und Signalwaffen laut Gesetz

In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Kaliber, welches auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gelten als scharfe Schusswaffen und sind somit erlaubnispflichtig; ihr unerlaubter Besitz ist strafbar. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen Kleinen Waffenschein.

Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des Kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. PTB-Pistolen und -Revolver fallen unter das deutsche Waffengesetz. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch:

Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu:

a) Notwehr, Notstand

b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen

c) mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann

(1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,

(2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben

d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes (s.o.). Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, sofern die Waffe in nicht-schießbereitem Zustand verschlossen transportiert wird.

Bei jeder Bestellung wird ein Belehrungsblatt mit ausgeliefert, auf dem das oben genannte nochmal aufgelistet ist. Bitte unterschreiben Sie das Belehrungsblatt und senden dies an uns zurück. Gern auch per Mail.
Produktsicherheitshinweise:Dieses Produkt wurde vor dem 13.12.2024 auf dem Marktplatz bereitgestellt. Für Hersteller- und Sicherheitsinformationen wenden Sie sich an den anbietenden Händler.
ACHTUNG: Zum Kauf dieses Produkts ist die Vorlage der Erwerbsberechtigung erforderlich !!!

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