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HS-Produkt XDM-9 Match 5.25

450 €

21442 Toppenstedt, Niemcy
25
ID: 9642691
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O sprzedawcy
VDB
Zewnętrzny rynek

Szczegóły

Język oryginalny
Niemiecki
Marka
HS-Produkt
Kategoria
Uprawnienia do nabycia
Wymagane - Co mogę kupić?
Kalibry
9 mm Luger
Stan
Używane
Lokalizacja
🇩🇪 21442 Toppenstedt, Niemcy
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Źródło
VDB
Ostatnia aktualizacja
przed około 22 godziny

Opis

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Eine sehr gepflegte Pistole im neuwertigem Zustand
Sonstiges:+Porto u.Verp.
Produktsicherheitshinweise:Dieses Produkt wurde vor dem 13.12.2024 auf dem Marktplatz bereitgestellt. Für Hersteller- und Sicherheitsinformationen wenden Sie sich an den anbietenden Händler.
Produktsicherheitsverordnung (Unternehmens-internes Regelwerk / SOP) für die HS Produkt XDM, Kaliber 9 mm Luger in deutscher Sprache erstellt. Sie konzentriert sich auf rechtliche Anforderungen, Risikomanagement, Prüf- und Dokumentationspflichten, Kennzeichnung, Verpackung, Rückruf- und Meldeverfahren sowie Verantwortlichkeiten. Ich zitiere die wichtigsten Rechtsquellen am Ende jeder relevanten Passage.

Wichtig: Feuerwaffen unterliegen in der EU/Deutschland speziellen Gesetzen (Waffengesetz, Beschussgesetz) und der neuen allgemeinen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR / VO (EU) Nr. 2023/988). Für Hersteller/Importeure gelten daher zusätzliche Pflichten; CE-Kennzeichnung ist für Feuerwaffen nicht zwangsläufig anwendbar und in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Die folgenden Vorgaben sind als SOP / interne Produktsicherheitsverordnung zu verstehen — keine Gebrauchsanweisung zum Betrieb der Waffe. Quellen: EU-GPSR, deutsches WaffG, Beschussrecht, EU-Regelungen zu Kennzeichnung/Registrierung von Schusswaffen, Herstellerinformationen. hs-produkt.hr+4Industrie- und Handelskammer+4Gesetze im Internet+4

Produktsicherheitsverordnung — HS Produkt Pistole XDM, 9 mm Luger
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Verordnung legt verbindliche Anforderungen an die Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung, den Vertrieb und die Überwachung der HS Produkt XDM (9×19 mm Luger) fest. Gilt für alle Mitarbeitenden und Vertragsfertiger, die an Entwurf, Produktion, Prüfung, Zulassung oder Vertrieb beteiligt sind.
2. Begriffsbestimmungen

Hersteller: HS Produkt d.o.o. bzw. deren bevollmächtigte Vertriebsorganisation.

Inverkehrbringen: Übergabe an den Endkunden/Vertrieb in der jeweiligen Rechtsordnung.

Technische Dokumentation / Technische Akte: Produktakte gemäß GPSR mit Risikobewertung, Prüfergebnissen, Gebrauchsanleitung, Datenblättern, Konformitätserklärungen (sofern erforderlich).

Beschussprüfung: gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Prüfung durch ein Beschussamt (ggf. national). BMU+1

3. Rechtsgrundlagen (Auszug)

EU General Product Safety Regulation (VO (EU) Nr. 2023/988) — Pflichten von Hersteller/Importeur/Händler zur Gewährleistung sicherer Produkte. Industrie- und Handelskammer

Deutsches Waffengesetz (WaffG) — Kennzeichnung, Zulassung, Handel, Aufbewahrungspflichten. Gesetze im Internet

Beschussgesetz / Beschussämter — Prüfung und Zulassung von Schusswaffen und Munition. EAP Bayern

EU-Recht zur Kennzeichnung und Registrierung von Schusswaffen (Traceability, Marking). Migration and Home Affairs

4. Verantwortlichkeiten

Produktverantwortlicher (Chief Product Safety Officer / benannte Person): Gesamtverantwortung für Konformität, Technische Dokumentation, Risikobewertung, Freigaben und Meldepflichten.

Qualitätsmanagement: Überwachung der Produktionsprozesse, Lieferantenqualifizierung, Reklamationsmanagement.

Produktion / Fertigungspartner: Einhaltung der dokumentierten Herstellprozesse, Durchführung interner Prüfungen, Nachverfolgbarkeit.

Rechts/Compliance: Prüfung nationaler Export/Import- und Vertriebsauflagen, Unterstützung bei Zulassungen/Registrierung.

5. Risikoanalyse & Sicherheitsanforderungen

Durchführung einer formellen Risikobewertung (nach ISO 12100-ähnlichem Ansatz) für alle Gefährdungen, die von Baugruppe, Funktionsweise, Material oder Fehlanwendung ausgehen können (z. B. unbeabsichtigtes Abfeuern, Überdruck, Materialversagen, Handhabungsfehler, fehlerhafte Munition). Ergebnisse sind in der Technischen Dokumentation zu dokumentieren.

Festlegung technischer Schutzmaßnahmen (mechanisch/baulich), sicherer Betriebs- und Wartungsanweisungen (nicht-betriebsbezogene Sicherheitsinformationen), sowie Warnhinweise. (Hinweis: hier keine betriebliche Bedienungs-/Funktionsanleitung, die zu gefährlicher Nutzung anleitet.) Industrie- und Handelskammer

6. Konstruktion, Materialien & Fertigungsqualität

Verwendung nur freigegebener Materialien mit Rückverfolgbarkeit (Chargen, Lieferantennachweise).

Herstellung nach freigegebenen Fertigungsplänen; Implementierung von Qualitätsprüfungen in definierten Prozessstufen (Eingangsprüfung, Zwischenprüfung, Endprüfung).

Dokumentation aller Prüf- und Messprotokolle in der Fertigungsakte.

7. Prüfungen / Zulassungen

Beschussprüfung: Vor Inverkehrbringen sind die national vorgeschriebenen Prüfungen durch zuständige Beschussämter bzw. Prüfstellen sicherzustellen (Beschussstempel, Konformitätsnachweise), wo gesetzlich vorgeschrieben. EAP Bayern

Druck-/Sicherheitstests: Nach Herstellerangaben in Zusammenarbeit mit Prüfstellen; Prüfergebnisse werden in die Technische Dokumentation übernommen.

Konformitätsbescheinigungen: Sofern für bestimmte Märkte vorgeschrieben, entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen bereithalten.

8. Kennzeichnung & Seriennummern

Anbringung der gesetzlich geforderten Kennzeichnungen (Herstellerangabe, Seriennummer, Kaliberangabe, Herstellungsland) entsprechend nationalen Vorgaben. (In der EU müssen Schusswaffen traceable markiert und in nationalen Registern geführt werden; CE-Kennzeichnung kann für Feuerwaffen ausgeschlossen sein — keine automatische Anbringung ohne rechtliche Prüfung). Migration and Home Affairs+1

9. Gebrauchsanleitung / Warnhinweise

Lieferumfang: Kurz-Sicherheitsinformation (sicher lagern/Transport, nur zugelassene Nutzer, Hinweise zu Pflege/Wartung durch qualifiziertes Personal), Anforderungen an sichere Aufbewahrung/Transporte.

Bedienungsanleitung darf keine sicherheitskritischen Handlungsanweisungen enthalten, die gesetzliche Bestimmungen verletzen; stattdessen allgemeine Sicherheitsmaßnahmen und Verweise auf autorisierte Servicestellen.

Sprachversionen: Deutsche Anleitung für Vertrieb in DE, zusätzlich in Landessprache der jeweiligen Vertriebsländer.

10. Verpackung, Lagerung und Transport

Verpackung so gestalten, dass unerlaubter Zugriff/Eigengebrauch beim Transport verhindert wird (z. B. versiegelte Versandverpackung an autorisierte Händlern/Behörden).

Lagerung nach internen Sicherheitsvorgaben und nationalen gesetzlichen Anforderungen (z. B. gesicherte Lagerbereiche, Zutrittskontrolle).

Transport nur über autorisierte und dokumentierte Logistikpartner; Einhaltung nationaler Export-/Importvorschriften.

11. Marktüberwachung, Vorfall- und Beschwerdemanagement

System zur Erfassung von Rückmeldungen, Vorkommnissen und Sicherheitsvorfällen (inkl. Near-misses). Alle sicherheitsrelevanten Vorfälle sind zu dokumentieren, zu analysieren und — falls gesetzlich vorgeschrieben — den zuständigen Behörden zu melden.

Bewertungsprozess: Sofortprüfung, Risikobewertung, Entscheidung über Maßnahmen (Sicherheitsinformation, Rückruf, Modifikation), Implementierung von Korrekturmaßnahmen.

12. Rückruf- und Abhilfemaßnahmen

Rückrufplan mit klaren Rollen, Kommunikationsvorlagen (für Behörden, Händler, Endnutzer), Logistik für Rücknahme und Sicherstellung, Kriterien für Art und Umfang eines Rückrufs.

Dokumentation aller Maßnahmen und Nachverfolgung bis zur Wirksamkeitsprüfung.

13. Technische Dokumentation (Technische Akte)

Die Technische Dokumentation muss mindestens enthalten:

Produktbeschreibung und Spezifikationen (Modell XDM, 9×19 mm). hs-produkt.hr

Ergebnisse der Risikoanalyse und angewandte Schutzmaßnahmen.

Prüfberichte (Beschussamt, sicherheitstechnische Prüfungen). EAP Bayern

Fertigungs- und Prüfpläne, Qualitätsunterlagen.

Kennzeichnungen, Gebrauchsanleitungen und Warnhinweise.

Nachweis der Überwachung nach Inverkehrbringen (Monitoring, Vorkommnisberichte).

Verantwortliche Personen und Herstelleradresse.

14. Schulung & Qualifikation

Regelmäßige Schulungen für Fertigung, Qualitätskontrolle, Vertrieb, Kundendienst zu gesetzlichen Anforderungen, produktsicherheitsrelevanten Abläufen und Meldepflichten.

Sensibilisierung zur rechtssicheren Kommunikation gegenüber Endnutzern und Behörden.

15. Lieferanten- und Outsourcing-Kontrolle

Lieferantenqualifizierung: Audit, Qualitätsvereinbarungen, Verpflichtung zur Rückverfolgbarkeit.

Fremdfertigung nur nach schriftlicher Vereinbarung; Fertigungsüberwachung und Abnahme durch das QM.

16. Audits & Management Review

Interne Audits (jährlich) zur Überprüfung der Einhaltung dieser Verordnung.

Management-Review zur Bewertung der Wirksamkeit, Änderungen nach Vorfällen oder regulatorischen Neuerungen.

17. Änderungen / Revision der Verordnung

Diese Verordnung ist mindestens jährlich oder bei relevanten Rechtsänderungen/Vorfällen zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Verantwortlich: Produktverantwortlicher / Legal & Compliance.

Anhänge (Vorlagen & Checklisten)

A: Muster-Risikobewertungsformular

B: Checkliste Beschussprüfung / Prüfberichte (Einreichungs- und Ablageformat)

C: Vorlagen für Sicherheitsinformationen / Händler-Meldungen

D: Rückruf-Ablaufplan (Kommunikationsfluss, Schlüsselkontakte)

Quellen / weiterführende Links (Auswahl)

EU — General Product Safety Regulation (GPSR) / VO (EU) Nr. 2023/988 — Wirkung ab 13.12.2024 (Infos national). Industrie- und Handelskammer+1

Deutsches Waffengesetz (WaffG) — Kennzeichnungspflichten, Handel, Besitz. Gesetze im Internet

Beschussgesetz / Praxis der Beschussämter (Prüfungen von Schusswaffen und Munition). EAP Bayern

EU-Policy zu Marking/Traceability für Schusswaffen. Migration and Home Affairs

HS Produkt — Hersteller-Informationen zu XDM-Modellen. hs-produkt.hr

ACHTUNG: Zum Kauf dieses Produkts ist die Vorlage der Erwerbsberechtigung erforderlich !!! (Pokaż opis w oryginalnym języku)
Eine sehr gepflegte Pistole im neuwertigem Zustand
Sonstiges:+Porto u.Verp.
Produktsicherheitshinweise:Dieses Produkt wurde vor dem 13.12.2024 auf dem Marktplatz bereitgestellt. Für Hersteller- und Sicherheitsinformationen wenden Sie sich an den anbietenden Händler.
Produktsicherheitsverordnung (Unternehmens-internes Regelwerk / SOP) für die HS Produkt XDM, Kaliber 9 mm Luger in deutscher Sprache erstellt. Sie konzentriert sich auf rechtliche Anforderungen, Risikomanagement, Prüf- und Dokumentationspflichten, Kennzeichnung, Verpackung, Rückruf- und Meldeverfahren sowie Verantwortlichkeiten. Ich zitiere die wichtigsten Rechtsquellen am Ende jeder relevanten Passage.


Wichtig: Feuerwaffen unterliegen in der EU/Deutschland speziellen Gesetzen (Waffengesetz, Beschussgesetz) und der neuen allgemeinen EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR / VO (EU) Nr. 2023/988). Für Hersteller/Importeure gelten daher zusätzliche Pflichten; CE-Kennzeichnung ist für Feuerwaffen nicht zwangsläufig anwendbar und in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Die folgenden Vorgaben sind als SOP / interne Produktsicherheitsverordnung zu verstehen — keine Gebrauchsanweisung zum Betrieb der Waffe. Quellen: EU-GPSR, deutsches WaffG, Beschussrecht, EU-Regelungen zu Kennzeichnung/Registrierung von Schusswaffen, Herstellerinformationen. hs-produkt.hr+4Industrie- und Handelskammer+4Gesetze im Internet+4


Produktsicherheitsverordnung — HS Produkt Pistole XDM, 9 mm Luger
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Verordnung legt verbindliche Anforderungen an die Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Kennzeichnung, Verpackung, Lagerung, den Vertrieb und die Überwachung der HS Produkt XDM (9×19 mm Luger) fest. Gilt für alle Mitarbeitenden und Vertragsfertiger, die an Entwurf, Produktion, Prüfung, Zulassung oder Vertrieb beteiligt sind.
2. Begriffsbestimmungen



Hersteller: HS Produkt d.o.o. bzw. deren bevollmächtigte Vertriebsorganisation.


Inverkehrbringen: Übergabe an den Endkunden/Vertrieb in der jeweiligen Rechtsordnung.


Technische Dokumentation / Technische Akte: Produktakte gemäß GPSR mit Risikobewertung, Prüfergebnissen, Gebrauchsanleitung, Datenblättern, Konformitätserklärungen (sofern erforderlich).


Beschussprüfung: gesetzlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Prüfung durch ein Beschussamt (ggf. national). BMU+1


3. Rechtsgrundlagen (Auszug)



EU General Product Safety Regulation (VO (EU) Nr. 2023/988) — Pflichten von Hersteller/Importeur/Händler zur Gewährleistung sicherer Produkte. Industrie- und Handelskammer


Deutsches Waffengesetz (WaffG) — Kennzeichnung, Zulassung, Handel, Aufbewahrungspflichten. Gesetze im Internet


Beschussgesetz / Beschussämter — Prüfung und Zulassung von Schusswaffen und Munition. EAP Bayern


EU-Recht zur Kennzeichnung und Registrierung von Schusswaffen (Traceability, Marking). Migration and Home Affairs


4. Verantwortlichkeiten



Produktverantwortlicher (Chief Product Safety Officer / benannte Person): Gesamtverantwortung für Konformität, Technische Dokumentation, Risikobewertung, Freigaben und Meldepflichten.


Qualitätsmanagement: Überwachung der Produktionsprozesse, Lieferantenqualifizierung, Reklamationsmanagement.


Produktion / Fertigungspartner: Einhaltung der dokumentierten Herstellprozesse, Durchführung interner Prüfungen, Nachverfolgbarkeit.


Rechts/Compliance: Prüfung nationaler Export/Import- und Vertriebsauflagen, Unterstützung bei Zulassungen/Registrierung.


5. Risikoanalyse & Sicherheitsanforderungen



Durchführung einer formellen Risikobewertung (nach ISO 12100-ähnlichem Ansatz) für alle Gefährdungen, die von Baugruppe, Funktionsweise, Material oder Fehlanwendung ausgehen können (z. B. unbeabsichtigtes Abfeuern, Überdruck, Materialversagen, Handhabungsfehler, fehlerhafte Munition). Ergebnisse sind in der Technischen Dokumentation zu dokumentieren.


Festlegung technischer Schutzmaßnahmen (mechanisch/baulich), sicherer Betriebs- und Wartungsanweisungen (nicht­-betriebsbezogene Sicherheitsinformationen), sowie Warnhinweise. (Hinweis: hier keine betriebliche Bedienungs-/Funktionsanleitung, die zu gefährlicher Nutzung anleitet.) Industrie- und Handelskammer


6. Konstruktion, Materialien & Fertigungsqualität



Verwendung nur freigegebener Materialien mit Rückverfolgbarkeit (Chargen, Lieferantennachweise).


Herstellung nach freigegebenen Fertigungsplänen; Implementierung von Qualitätsprüfungen in definierten Prozessstufen (Eingangsprüfung, Zwischenprüfung, Endprüfung).


Dokumentation aller Prüf- und Messprotokolle in der Fertigungsakte.


7. Prüfungen / Zulassungen



Beschussprüfung: Vor Inverkehrbringen sind die national vorgeschriebenen Prüfungen durch zuständige Beschussämter bzw. Prüfstellen sicherzustellen (Beschussstempel, Konformitätsnachweise), wo gesetzlich vorgeschrieben. EAP Bayern


Druck-/Sicherheitstests: Nach Herstellerangaben in Zusammenarbeit mit Prüfstellen; Prüfergebnisse werden in die Technische Dokumentation übernommen.


Konformitätsbescheinigungen: Sofern für bestimmte Märkte vorgeschrieben, entsprechende Bescheinigungen/Erklärungen bereithalten.


8. Kennzeichnung & Seriennummern



Anbringung der gesetzlich geforderten Kennzeichnungen (Herstellerangabe, Seriennummer, Kaliberangabe, Herstellungsland) entsprechend nationalen Vorgaben. (In der EU müssen Schusswaffen traceable markiert und in nationalen Registern geführt werden; CE-Kennzeichnung kann für Feuerwaffen ausgeschlossen sein — keine automatische Anbringung ohne rechtliche Prüfung). Migration and Home Affairs+1


9. Gebrauchsanleitung / Warnhinweise



Lieferumfang: Kurz-Sicherheitsinformation (sicher lagern/Transport, nur zugelassene Nutzer, Hinweise zu Pflege/Wartung durch qualifiziertes Personal), Anforderungen an sichere Aufbewahrung/Transporte.


Bedienungsanleitung darf keine sicherheitskritischen Handlungsanweisungen enthalten, die gesetzliche Bestimmungen verletzen; stattdessen allgemeine Sicherheitsmaßnahmen und Verweise auf autorisierte Servicestellen.


Sprachversionen: Deutsche Anleitung für Vertrieb in DE, zusätzlich in Landessprache der jeweiligen Vertriebsländer.


10. Verpackung, Lagerung und Transport



Verpackung so gestalten, dass unerlaubter Zugriff/Eigengebrauch beim Transport verhindert wird (z. B. versiegelte Versandverpackung an autorisierte Händlern/Behörden).


Lagerung nach internen Sicherheitsvorgaben und nationalen gesetzlichen Anforderungen (z. B. gesicherte Lagerbereiche, Zutrittskontrolle).


Transport nur über autorisierte und dokumentierte Logistikpartner; Einhaltung nationaler Export-/Importvorschriften.


11. Marktüberwachung, Vorfall- und Beschwerdemanagement



System zur Erfassung von Rückmeldungen, Vorkommnissen und Sicherheitsvorfällen (inkl. Near-misses). Alle sicherheitsrelevanten Vorfälle sind zu dokumentieren, zu analysieren und — falls gesetzlich vorgeschrieben — den zuständigen Behörden zu melden.


Bewertungsprozess: Sofortprüfung, Risikobewertung, Entscheidung über Maßnahmen (Sicherheitsinformation, Rückruf, Modifikation), Implementierung von Korrekturmaßnahmen.


12. Rückruf- und Abhilfemaßnahmen



Rückrufplan mit klaren Rollen, Kommunikationsvorlagen (für Behörden, Händler, Endnutzer), Logistik für Rücknahme und Sicherstellung, Kriterien für Art und Umfang eines Rückrufs.


Dokumentation aller Maßnahmen und Nachverfolgung bis zur Wirksamkeitsprüfung.


13. Technische Dokumentation (Technische Akte)

Die Technische Dokumentation muss mindestens enthalten:



Produktbeschreibung und Spezifikationen (Modell XDM, 9×19 mm). hs-produkt.hr


Ergebnisse der Risikoanalyse und angewandte Schutzmaßnahmen.


Prüfberichte (Beschussamt, sicherheitstechnische Prüfungen). EAP Bayern


Fertigungs- und Prüfpläne, Qualitätsunterlagen.


Kennzeichnungen, Gebrauchsanleitungen und Warnhinweise.


Nachweis der Überwachung nach Inverkehrbringen (Monitoring, Vorkommnisberichte).


Verantwortliche Personen und Herstelleradresse.


14. Schulung & Qualifikation



Regelmäßige Schulungen für Fertigung, Qualitätskontrolle, Vertrieb, Kundendienst zu gesetzlichen Anforderungen, produktsicherheitsrelevanten Abläufen und Meldepflichten.


Sensibilisierung zur rechtssicheren Kommunikation gegenüber Endnutzern und Behörden.


15. Lieferanten- und Outsourcing-Kontrolle



Lieferantenqualifizierung: Audit, Qualitätsvereinbarungen, Verpflichtung zur Rückverfolgbarkeit.


Fremdfertigung nur nach schriftlicher Vereinbarung; Fertigungsüberwachung und Abnahme durch das QM.


16. Audits & Management Review



Interne Audits (jährlich) zur Überprüfung der Einhaltung dieser Verordnung.


Management-Review zur Bewertung der Wirksamkeit, Änderungen nach Vorfällen oder regulatorischen Neuerungen.


17. Änderungen / Revision der Verordnung



Diese Verordnung ist mindestens jährlich oder bei relevanten Rechtsänderungen/Vorfällen zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Verantwortlich: Produktverantwortlicher / Legal & Compliance.



Anhänge (Vorlagen & Checklisten)


A: Muster-Risikobewertungsformular


B: Checkliste Beschussprüfung / Prüfberichte (Einreichungs- und Ablageformat)


C: Vorlagen für Sicherheitsinformationen / Händler-Meldungen


D: Rückruf-Ablaufplan (Kommunikationsfluss, Schlüsselkontakte)



Quellen / weiterführende Links (Auswahl)


EU — General Product Safety Regulation (GPSR) / VO (EU) Nr. 2023/988 — Wirkung ab 13.12.2024 (Infos national). Industrie- und Handelskammer+1


Deutsches Waffengesetz (WaffG) — Kennzeichnungspflichten, Handel, Besitz. Gesetze im Internet


Beschussgesetz / Praxis der Beschussämter (Prüfungen von Schusswaffen und Munition). EAP Bayern


EU-Policy zu Marking/Traceability für Schusswaffen. Migration and Home Affairs


HS Produkt — Hersteller-Informationen zu XDM-Modellen. hs-produkt.hr




 
ACHTUNG: Zum Kauf dieses Produkts ist die Vorlage der Erwerbsberechtigung erforderlich !!!

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