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Affitto intero poligono di tiro - per gruppi

250 CHF

Neu

Descrizione

Gut zu Wissen:

Mit der Buchung reservierst du die ganze Anlage für 1 Std.

Die Schiesszeit beträgt bei Buchung von 1 Std. ca. 50 Minuten. Zu Beginn und am Schluss sind je 5 Minuten für den Schützenwechsel, Entladekontrolle etc. vorgesehen.

Benötigest du Munition oder Mietwaffen? Buche diese im Webshop gleich mit dazu oder beziehe diese direkt vor Ort.

Munition kann vor dem Schiessen im Waffengeschäft bezogen werden oder während dem Schiessen im Schiesskeller.

Wir bitten dich und deine Gruppe, sich ca. 15 Minuten vor Schiessbeginn im Waffengeschäft zu registrieren und die Buchung zu bezahlen (Achtung: 1 Person zahlt; wenn ihr die Kosten teilt, rechnet bitte selbst direkt untereinander ab, damit ihr pünktlich starten könnt).

Sind Anfänger oder ungeübte Schützen dabei? Bei mehr als 3-4 ungeübten Schützen (d.h. vertrauter, sicherer Umgang insb. mit Pistolen/Revolvern), meldet dies vorgängig und bucht einen zweiten Schützenmeister dazu (Fr. 80.– / Std), damit wir die Sicherheit während des Schiessbetriebs gewähren können und es nicht zu längeren Wartezeiten kommt.

Seid ihr verhindert? Stornierung bei Buchung des ganzen Schiesskellers: 5 Arbeitstage. Erfolgt die Abmeldung kurzfristiger oder gar nicht, wird die Schiesskellermiete verrechnet.

Mitbringen:

Ihre Buchungsbestätigung.

Ein gültiges Ausweisdokument (ID/Pass)

Für den Munitionserwerb im Waffengeschäft: Strafregisterauszug, nicht älter als 3 Mte. oder Waffenerwerbschein, nicht älter als 2 Jahre (siehe AGB). Wenn Sie die Munition im Schiesskeller beziehen und sogleich unter unserer Aufsicht verschiessen, benötigen Sie diese Dokumente nicht.

 

Voraussetzungen:

In unserem Schiesskeller darf schiessen,

wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, gegen den keine gesetzlichen Hinderungsgründe gem. Art. 8 Abs. 2 WG vorliegen.

Minderjährige ab dem 16. Altersjahr, dürfen entweder in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten schiessen ODER ohne Begleitung, jedoch mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Link: zum Dokument.

Minderjährige unter dem 16. Altersjahr dürfen nur in Begleitung eines Elternteils/Erziehungsberechtigten schiessen, sofern der anwesenden Schützenmeister zustimmt.

Bürger folgender Nationen dürfen leider nur zuschauen: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien – ausser sie sind CH-Doppelbürger (Art. 12 Waffenverordnung).

Dettagli

ID 10530330
URL https://www.gunfinder.com/it/items/10530330
Categoria Accessori / Servizi
Condizione Neu
Posizione 3429 Höchstetten, Svizzera
Disponibilità disponibile
Spese di spedizione a carico di Acquirente

Venditore

Waffen Ingold AG
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