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PP Kal.9mm P.A.K. - black, 7 Schuss

219,90 €

39576 Stendal, Alemania
508
ID: 6442625
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Waffenservice Werthe
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EWB
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Neu
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🇩🇪 39576 Stendal, Alemania
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Fuente
Waffenservice Werthe
Última actualización
hace alrededor de 2 horas

Descripción

Produktinformationen "PP Kal.9mm P.A.K. - black, 7 Schuss" Waffentechnische Erweiterungen haben die Firma Carl Walther seit Ihrer Gründung vor 125 Jahren zu einem Synonym für innovative und zuverlässige Selbstladepistolen gemacht. Mit der Entwicklung des Modells PP gelang es Fritz Walther, dem Sohn des Gründers, 1929 als erstem renommierten Waffenkonstrukteur, eine zuverlässige funktionierende Selbstladepistole mit Spannabzug vorzustellen. Ihr Design ist zeitlos und einfach schön! Der Vorläufer aller Behördenwaffen im verteidigungsstarken Kaliber 9 mm P.A.K. überzeugt mit seinem robusten Aufbau und einer außergewöhnlichen Bedienerfreundlichkeit. Keine andere Waffe lässt sich so schnell zu Reinigungszwecken zerlegen und ist so schnell wieder feuerbereit. Kal.9mmP.A.K. Magazinkapzität: 7 Schuss zugelassene Munition: Knall/Platzpatronen, CS- und Pfeffergas, Signalmunition Länge: 170 mm Gewicht: 575 g Schlagbolzensicherung Abzug: Double Action Lauflänge: 102 mm Sicherung  Schwenksicherung Lieferung im Umarex Kunststoffkoffer mit den Abmaßen 30x22x7 cm optionales Zubehör: Holster-Typ  A, B, C, E Die Abgabe dieses Artikels erfolgt nur an Kunden ab 18 Jahren! Ein Altersnachweis ist erforderlich. Umgang mit Gas- und Signalwaffen laut Gesetz In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Kaliber, welches auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gelten als scharfe Schusswaffen und sind somit erlaubnispflichtig; ihr unerlaubter Besitz ist strafbar. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen Kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des Kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. PTB-Pistolen und -Revolver fallen unter das deutsche Waffengesetz. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch: Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG-neu: a) Notwehr, Notstand b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen c) mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen, (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben d) im befriedeten Besitztum - mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes - mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist. Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt, oder auf einem anderen Besitztum, mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes (s.o.). Die oft eingesetzte pyrotechnische Munition darf das Besitztum jedoch nicht verlassen. Der Transport zum Schießort ist jedoch erlaubnisfrei, sofern die Waffe in nicht-schießbereitem Zustand verschlossen transportiert wird. Bei jeder Bestellung wird ein Belehrungsblatt mit ausgeliefert, auf dem das oben genannte nochmal aufgelistet ist. Bitte unterschreiben Sie das Belehrungsblatt und senden dies an uns zurück. Gern auch per Mail. Weiterführende Links zu "PP Kal.9mm P.A.K. - black, 7 Schuss" Fragen zum Artikel? Weitere Artikel von Walther

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